1. aktuelle Information 

 

Änderung der Preisliste:

 

Allgemein zum 02.01.2023 

 

Wir haben Verständnis, wenn Sie auf Grund der wirtschaftlichen Entwicklung und den damit verbundenben Preissteigerungen, insbesondere der Heizkosten, unsere Massagen nicht mehr wünschen. Unsere Räumlichkeiten für Ihr Wohlkempfinden werden immer auf 26 Grad beheizt, davon werden wir nicht abweichen. Auch sollten Sie wenig Verständnis für unsere Entscheidung haben, sind wir gezwungen, die entstehenden Mehrkosten zum Teil an unsere Kunden weiterzugeben.

 

 

2.  aktuelle Information 01.04.2022

 

aus aktuellen Anlässen ( vermehrtes nicht Einhalten der vereinbarten Termine),

weisen wir mit Nachdruck noch einmal auf unsere AGB`s hin.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB`s)

Liebe Kundin, lieber Kunde

 

 Es ist besser, wir haben vorher darüber Kenntnis!

 

Auszug:

 

Im kurzfristigen Krankheitsfall erwarten wir einen ärztlichen Nachweis und im Fall Corona ein positives Testergebnis. Ein- ich bin mal kurz krank geworden für einen verpassten Termin- werden wir nicht mehr hinnehmen.

 

 

Absatz  1.

Ihre Massage-Termine bedürfen der vorherigen Vereinbarung. Wir und unsere Kunden gehen mit der Vereinbarung einen rechtsverbindlichen Vertrag ein. Er ist für Sie und auch für uns verbindlich und kostenpflichtig.  

Die vereinbarte Zeit haben wir ausschließlich für Sie reserviert. Somit  treten wir in finanzielle Vorleistung und der Kunde gleicht seine Verbindlichkeiten nach der Massage aus. Sollte der Kunde nicht erscheinen oder seine Massage zu spät absagen, erwarten wir die Überweisung der vereinbarten Summe für die Massage auf unser Konto.                                    Siehe dazu auch die Hinweise unter - Allgemeine Hinweise -

 

Absatz 2.

Damit ein für alle zufriedenstellender Ablauf garantiert werden kann, beachten Sie bitte folgende Regelungen für Terminvereinbarungen:

Wenn Sie einen Termin verschieben oder absagen müssen, tun Sie das bitte möglichst frühzeitig, mindestens jedoch während unserer Massagezeiten 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin.
Im kurzfristigen Krankheitsfall erwarten wir einen ärztlichen Nachweis und im Fall Corona ein positives Testergebnis. Ein- ich bin mal kurz krank geworden für einen verpassten Termin- werden wir nicht mehr hinnehmen. Wenn Sie einen Termin nicht rechtzeitig absagen oder zu einem vereinbarten Termin ohne vorherige Absage nicht erscheinen, behalten wir uns nach § 615, Satz 1 BGB das Recht vor, für die zu dem vereinbarten Termin zu erbringende Leistung, eine Entschädigung von bis zu 100 % der sonst für die erbrachte Leistung fälligen Vergütung zu verlangen.

 

Verpasst man einen verbindlich eingeplanten Termin, haben wir nicht mehr die Möglichkeit diesen nach zu besetzen. Uns entsteht ein echter Verdienstausfall, den wir Ihnen in Rechnung stellen.